Version: 27. Mai 21
SCHUTZKONZEPT FÜR FOLK-TANZ.CH UNTER COVID-19
1. a) PERSONEN MIT KRANKHEITSSYMPTOMEN
Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns dürfen nicht am Tanzen teilnehmen. Das gleiche gilt für Personen, die keine Symptome haben, aber die im gleichen Haushalt mit einer Person leben, die Symptome zeigt.
Erscheint dennoch eine Person mit Krankheitssymptomen im Tanzen, wird diese ohne Verzug wieder nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.
Auch Personen in Quarantäne dürfen nicht am Tanzprogramm teilnehmen
2. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN
Die Teilnahme von sowie das Unterrichten durch besonders gefährdete Personen ist nicht verboten. Besonders gefährdete Personen werden explizit dazu aufgefordert, sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG zu halten. Besonders gefährdete Personen werden über die Risiken informiert. Sie nehmen in Selbstverantwortung am Tanzen teil.
3. KONTAKTNACHVERFOLGUNG
Die Kontakt-Nachverfolgung wird konsequent gewährleistet durch das Führen einer Präsenzliste, die während 14 Tagen vom Tanzleiter aufbewahrt wird. Sie kann im Notfall durch die Behörden dort angefordert werden.
4. HYGIENEMASSNAHMEN
Alle Tänzer*innen reinigen sich vor und nach dem Tanzen die Hände.
Die Tanzteilnehmer*innen werden beim Betreten der Kursräumlichkeiten dazu aufgefordert, ihre Hände zu reinigen oder zu desinfizieren.
Folgende Vorkehrungen werden getroffen:
- Es gibt eine Händehygienestation aufgestellt: Die Tanzteilnehmer*innen müssen sich bei Betreten der Tanzräumlichkeiten die Hände mit einem geeigneten Mittel desinfizieren oder waschen können.
- Alle Personen waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Ist dies nicht möglich, muss eine Händedesinfektion erfolgen.
- Um allfälligen Stau bei der Händedesinfektion zu vermeiden, werden die Tanzteilnehmer*innen aufgefordert, eigene Desinfektionsmittel zu verwenden.
- Entfernung von unnötigen Gegenständen, welche von den Tanzteilnehmer*innen angefasst werden können
- Stühle zum Sitzen werden nur vereinzelt für Notfälle aufgestellt und vorher und nachher desinfiziert.
- Teilnehmer*innen bringen eigene Trinkflaschen
- In den Sanitäranlagen gibt es Einwegtücher.
5. DISTANZ HALTEN
Die Tanzteilnehmer*innen achten darauf, den Kontakt vor und nach dem Tanzen auf ein Minimum zu reduzieren.
Folgende Massnahmen sind zu beachten:
- Die Tanzteilnehmer*innen erscheinen, wenn möglich in Tanzkleidung, damit die Aufenthaltszeit vor und nach dem Tanzen verringert werden kann.
- Tanzteilnehmer*innen werden dazu aufgefordert, pünktlich zum Tanzen zu erscheinen und die Kursräumlichkeiten nach dem Training möglichst schnell wieder zu verlassen.
- Die Kursräumlichkeiten werden erst 15 Minuten vor Tanzbeginn geöffnet.
- Es gibt keine Pause. (Es wird im Matthof während 105 Minuten /im Bodenhof während 120 Minuten durchgetanzt.) Man kann vereinzelt pausieren.
- Begleitpersonen sind nicht zugelassen.
- Im Innenraum verwenden wir Schutzmasken, selbst wer schon geimpft ist. Vorderhand ist das Tragen der Schutzmaske obligatorisch. Die Maskenpflicht gilt nicht mehr. Wer freiwillig eine Maske trägt, wird nicht diskriminiert!
- Wir tanzen ohne Fassung im Kreis und mit Abstand.
6. REINIGUNG
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden sowie sicheres Entsorgen von Abfällen in geschlossenen Behältern.
Oberflächen und Gegenstände
Stühle, Türgriffe, Geländer und andere Flächen, die oft von mehreren Personen angefasst werden, werden vor und nach dem Tanzen konsequent desinfiziert.
WC-Anlagen
Die Lavabos werden vor und nach dem Tanzen desinfiziert. Es gibt Einweghandtücher.
Lüften
Die Tanzleitung sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in den Kursräumlichkeiten. Diese sind vor und nach jedem Tanzen während mindestens 10 Minuten zu lüften.
7. TANZGESTALTUNG
Das Tanzen wird im üblichen Rahmen und mit den üblichen Inhalten aufgenommen, da das Contact Tracing konsequent gewährleistet ist.
Wir tanzen konsequent ohne Handfassung, mit genügend Abstand und mit Schutzmasken
(d.h. nur Kreistänze und LineDances)
8. INFORMATIONSPFLICHT
Tanzteilnehmer*innen werden vorgängig über das individuelle Schutzkonzept informiert.
Anpassungen der Schutzmassnahmen werden allen beteiligten Personen unverzüglich mitgeteilt.